- Grundsätzlich gilt: FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude.
- Händedesinfektion beim Betreten.
- Keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- Abstand halten.
- Sitzabstand im Gottesdienstraum 1,5 m. Dieser Mindestabstand muss nicht eingehalten werden zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands.
- Die markierten Wege sind zu beachten.
- Besucher müssen sich anmelden und werden registriert.
- Zwischen den Gottesdiensten wird gründlich gelüftet sowie Oberflächen und Kontaktflächen desinfiziert. Die Lüftungsanlage läuft permanent – und zwar im Abluft-Betrieb, so dass keine Gefahr durch Luftumwälzung besteht.
- Nach dem Gottesdienst wird gebeten, die Räume zügig zu verlassen. Begegnung findet im Freien statt. Auch hier gilt die Maskenpflicht und es ist auf die AHA-Regeln zu achten!